Warum erlaubt VBG das Bohren in Traversen und Seitenplatten nicht?

Diese Vorschrift stammt nicht von VBG. Sondern dies ist eine Anforderung aus der Richtlinie R55. Diese besagt, dass an einem bestehenden zertifizierten und registrierten Produkt nichts verändert werden darf. Jede noch so kleine Veränderung erfordert eine Neuzertifizierung und -registrierung. Außerdem ist die Gefahr groß, dass die Festigkeit beeinträchtigt wird. Denn die Gestaltung ist genauestens durchdacht und aufeinander abgestimmt.