Darf am Unterfahrschutz gebohrt oder geschweißt werden?

Nein. Dies ist laut R58 nicht zulässig. An bestehenden zertifizierten und registrierten Produkt dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Bei jeder noch so kleinen Änderung ist eine Neuzertifizierung und -registrierung erforderlich. Außerdem ist die Gefahr groß, dass die Festigkeit beeinträchtigt wird. Denn die Gestaltung ist genauestens durchdacht und aufeinander abgestimmt. Nur die Aliminiumtraverse stellt eine Ausnahme dar. Siehe hierzu die entsprechende Montageanleitung.